NÜRNBERGER VERSICHERUNG AG Österreich
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Zwei Wege zu gezielter Vorsorge

Unternehmer wissen, dass ein Großteil ihres Erfolgs von ihren Mitarbeitern getragen wird. Und sie wissen, dass Motivation über finanzielle Anreize oft von steuerlichen Nachteilen begleitet ist. Aber das muss nicht sein:

bAV motiviert.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 30% der Befragten ihren Lebensstandard in der Pension als nicht gesichert sehen. Und 72% verstehen Sozialleistungen in Form der bAV als zusätzlichen Motivator.

Auch Unternehmer haben erkannt, dass sie mit bAV Mitarbeiter an ihr Unternehmen binden können – und das möglicherweise ohne Mehrkosten bei gleichzeitiger Steuerersparnis. Wie das gehen soll? Zwei Wege bieten sich an:

1.) § 3/1/15a EStG – Zukunftssicherung.
Der Angestellte Max Muster ist 35 Jahre alt und verdient € 1.800 brutto pro Monat. Sein Chef kann ihm helfen, einen interessanten Mehrwert zu generieren. Am besten in Form einer Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15 a EStG, dem sogenannten € 300-Modell. Was passiert da mit Herrn Musters
€ 300?

Ersparnis:
Variante 1:  € 300 brutto per anno bei einem gleichzeitigen Aufwand für den Arbeitgeber von € 393,71 ergeben für den Arbeitnehmer netto € 163,34.
Variante 2: Aus € 300 vom bestehenden Gehalt werden in Form einer Bezugsumwandlung netto € 246,24, das entspricht einem Mehrwert von 51%, bei gleichzeitiger Kostenersparnis von 7,9% für den Arbeitgeber.
Variante 3:  € 300 werden anstatt Gehaltserhöhung in Form des § 3/1/15a EStG veranlagt (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber völlig von Abgaben und Steuern befreit). Netto-Mehrwert: +84%.

Herr Max Muster möchte in seine Vorsorge investieren. Sehen wir uns an, mit welchem Ergebnis er bei Veranlagung der einzelnen Nettowerte rechnen kann.

Mit einem verhältnismäßig geringen Beitrag von monatlich € 25 kann der Unternehmer seinem Mitarbeiter einen Mehrwert in Höhe von 93% (im Beispiel € 19.047) zukommen lassen. Wenn er selbst keinen finanziellen Beitrag leisten möchte, kann er dem Mitarbeiter immer noch die Umwandlung der € 25 monatlich ermöglichen. Dieser lukriert dann einen Mehrwert von 51% bei gleichzeitiger Kostenersparnis für das Unternehmen in Höhe von rund 7,9%. Fazit: 93% mehr Ertrag mit Extra3 Pro.

2.) Gehaltserhöhungen mit staatlicher Förderung.
Gehaltserhöhungen brutto für netto? Das gibt es:
Mit Extra3 Pro bieten wir das passende Konzept für eine Pensionskassenlösung.
Der Unternehmer kann zwischen beitrags- oder leistungsorientiertem Modell wählen. Wichtig dabei: Die Gesamtbeiträge beim beitragsorientierten Modell dürfen nicht höher als 10% der Lohnsumme aller am PK-Modell teilnehmenden Personen sein. Beim leistungsorientierten Modell darf die Leistung 80%, beziehungsweise 100% (inkl. staatlicher Pension) des letzten Aktivbezugs nicht überschreiten.

Der Vergleich zeigt: Die klassische Gehaltserhöhung bringt Herrn Muster wenig, während er mit der gleichen Investition einen wesentlich höheren Mehrwert generiert. Angenehmer Nebeneffekt: Es können auch noch Lohnnebenkosten und Sozialabgaben gespart werden.

Die wesentlichen Vorteilen von Extra3 Pro:
• Mit dem § 3/1/15a EStG können Sie Ihren Mitarbeitern den Zugang zum
   einzig wirklichen, steuerfreien Vorsorgemodell in Österreich bieten
• Steuerfreie Beitragszahlung – steuerfreie Veranlagung – steuerfreie 
   Kapitalauszahlung
• So können Sie ihren Mitarbeitern Sozialleistungen ohne Kostenaufwand
   bieten
• Gönnen Sie Ihren Mitarbeitern das € 300-Modell zum Gehalt „on top“ und
   für Sie fallen weder Sozialabgaben noch Steuern an
   Das selbe gilt übrigens auch für Ihren Mitarbeiter
• Beiträge zu einem PK-Modell können höher ausfallen. Grenze: 10% der
   Lohnsumme aller am PK-Modell teilnehmenden Personen
• PK-Beiträge unterliegen einer Versicherungssteuer von 2,5%
• Renten aus PK sind frei von Sozialabgaben
• Beachten Sie bei einer PK-Lösung die strengen Gruppenbildungskriterien
• Leistungen aus PK können nur in Form von monatlichen Renten ??? 
  werden
  Kapitalabfindungen sind nur bis € 10.200 (2008) zulässig