Dass das staatliche Pensionssystem nicht mehr in der Lage sein wird, die derzeitigen Pensionen auch in Zukunft zu sichern, ist inzwischen allgemein bekannt. Und so verwundert es nicht, dass die zweite Pensionssäule nicht nur für Top-Führungskräfte, sondern auch für Berufseinsteiger immer mehr zum Auswahlkriterium für die Wahl eines Arbeitgebers wird. War das Thema "Betriebspension" vor Jahren noch eher unbedeutend und waren andere Gehaltsbestandteile wie Prämien oder sonstige Sozialleistungen vorrangig, so zählt heute für viele Einsteiger und Spezialisten, was ein Unternehmen in der Betrieblichen Altersvorsorge zu bieten hat.
Auch auf Dienstgeberseite dürften sich die Vorteile der BAV herumgesprochen haben: neben der Mitarbeiterbindung und -motivation, sind dies vor allem steuerliche Anreize und Möglichkeiten der flexiblen Lohngestaltung. Umso erstaunlicher ist, dass in Österreich aktuell nur zwischen 4-5% des Pensionseinkommens aus betrieblichen Vorsorgesystemen stammt. Im Vergleich dazu liegt dieser Wert im europäischen Durchschnitt bei rund 30%. Auch bei den Betriebspensionszusagen rangieren Österreichs Arbeitnehmer im Schlussfeld: während in skandinavischen Ländern nahezu alle Arbeitnehmer Ansprüche auf Leistungen aus einem betrieblichen Vorsorgesystem haben, gehen Berechnungen in Österreich von rund 20% Erfassungsgrad aus.
Gerade deswegen schätzt man in der NÜRNBERGER Versicherung die künftige Entwicklung auf dem BAV-Markt sehr positiv ein. Dazu Kurt Molterer, Vorstandsvorsitzender des Lebensversicherers: "Wir gehen in den nächsten Jahren von einem zweistelligen Wachstum am BAV-Markt aus. Bei entsprechender Schaffung weiterer attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen könnte der Trend, der heute schon deutlich erkennbar ist, weiter verstärkt werden. Von Seiten des Versicherungsverbandes gibt es ja bereits Vorschläge an die Bundesregierung; und die angekündigte Steuerreform sollte das ihre dazu beitragen, die Betriebliche Altersvorsorge in Österreich weiter zu stärken."
Was die angesprochenen Rahmenbedingungen betrifft, so ist für Wolfgang Menghin, verantwortlich für das Geschäftsfeld BAV in der NÜRNBERGER, die Frage eines gesetzlich verankerten Rechts des Arbeitnehmers auf BAV auf jeden Fall diskussionswürdig: "Ein vernünftiges, für beide Seiten mit Vorteilen verbundenes Anreizsystem, ist jedoch einer gesetzlichen Verpflichtung vorzuziehen. Ein sinnvoller Schritt, wäre den Anspruch des Dienstnehmers auf steuerfreie Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in Altersvorsorgesystemen gesetzlich zu verankern. Der derzeit dafür vorgesehene Betrag - ohne Rechtsanspruch auf Durchführung - entspricht diesem Vorsorgegedanken jedoch nicht".
Begleitend muss nach Ansicht Menghins aber auch die steuerliche Förderung bestehender BAV-Durchführungswege neu ausgerichtet werden. So kann in Deutschland ein weitaus höherer Beitrag im Rahmen von BAV-Lösungen gewandelt (als Abgeltung anstelle des Barlohns) werden, als in Österreich. Eine Verpflichtung sollte daher jedenfalls mit der Anhebung und Ausweitung der steuerlichen Förderung einhergehen.
In Hinblick auf die demographische Entwicklung zusammen mit der erwartbaren regionalen Arbeitskräfteverteilung wäre es für Menghin höchst an der Zeit, über verträgliche, steuerlich geförderte BAV-Modelle, ähnlich wie in Deutschland, nachzudenken. Denn insbesondere Unternehmen außerhalb von Ballungszentren werden sich, so der BAV-Experte, in Zukunft um gute Arbeitskräfte "bewerben" müssen.
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