Definition
Gemäß § 41 b VersVG* vom Versicherungsnehmer/in veranlasster zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Verrechnung/Entnahme
Verrechnung mit der Prämie oder Entnahme aus der Deckungsrückstellung.
Derzeit werden folgende Kostenersätze verrechnet (Änderungen vorbehalten):
Prämienzahlung mit Zahlschein:
€ 1,00
Rückläufer im Lastschriftverfahren:
Durchrechnung der Bankspesen
gesetzliche Mahnung:
€ 2,00 + 1% des Mahnbetrages
Rechtsanwaltsmahnung:
€ 5,00 + 1% des Mahnbetrages
Durchführung einer Vorauszahlung bzw. eines Polizzendarlehens:
1% des Betrages (mind. € 21,80 / max. € 36,33)
Vertragsänderungen (außer Prämienfreistellung und Vertragsänderungen ab Beginn sowie bei Unfallversicherungen):
€ 30,00
Duplikatspolizze:
derzeit kostenlos
Bei Rechtseinräumungen gegen Verzicht auf die Karenzfrist für Selbstmord bzw. Anzeigepflichtverletzung:
1,5‰ + 4% Versicherungssteuer (mind. € 21,80)
Finanzamtsbestätigung:
derzeit kostenlos
AAA-Management:
0,5% des umgeschichteten Fondsvermögens (max. € 300,00)
Fondswechsel:
kostenlos
Wertauskunft:
derzeit kostenlos
Fondsübertragung auf Wunsch des Bezugsberechtigten:
€ 70,00
* § 41 b VersVG
Der Versicherer darf neben der Prämie nur solche Gebühren verlangen, die der Abgeltung von Mehraufwendungen dienen, die durch das Verhalten des Versicherungsnehmers veranlasst worden sind; die Vereinbarung anderer Nebengebühren ist unwirksam.