
Während die Abfertigung „neu“ bereits in ein beitragsorientiertes Modell umgewandelt wurde, verbleiben Abfertigungsansprüche aus dem System „alt“ zu 100% als Verbindlichkeit im Unternehmen. Was bedeutet das für die Liquidität Ihres Unternehmens?
Ein Viertel der Abfertigungsverpflichtungen musste früher in Form von Wertpapieren im Unternehmen vorhanden sein. Per VwGH-Urteil vom Oktober 2006 (G48/06) wurde 2002/2003 auch diese Verpflichtung aufgehoben. Die Folge: Viele und vor allem kleine Unternehmen stehen dieser Verpflichtung ohne ausreichend liquide Mittel gegenüber.
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