Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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So wird Ihre Ruhestand zum Wohlstand.

Die Pension ist für die meisten Menschen eine Zeit, in der lang gehegte Wünsche in Erfüllung gehen. Reisen, Hobbys, Bildung – nach dem Berufsleben wollen redlich erworbene finanzielle Vorteile ausgekostet werden. Doch steigende Lebenserwartung, eine immer kürzere Lebensarbeitszeit und sinkende Geburtenraten bringen das Pensionssystem aus dem Gleichgewicht.
Wer seine Pläne für den Ruhestand absichern will, sollte deshalb so früh wie möglich mit dem Aufbau einer Privatpension beginnen.

BonusSolide ist eine besonders vorteilhafte Möglichkeit, für Ihre Zukunft vorzusorgen. Wer jetzt in BonusSolide und damit in seine private Pension investiert, wird von höchster Stelle unterstützt  – vom Staat Österreich.

Die Vorteile von BonusSolide im Überblick:

Staatliche Prämienförderung.
Ihr Geschenk vom Staat:
Jährlich mindestens 8,5%, maximal 13,5% der eingezahlten und förderbaren Prämie. Für das Jahr 2012 beträgt die staatliche Förderung 8,5%.
Die Höhe der maximal geförderten Einzahlung wurde mit einer Jahresprämie von € 2.329,88 festgesetzt. Dieser Wert wird ebenfalls von Jahr zu Jahr gesetzlich neu bestimmt.

Lebenslange BonusSolide Pension.*
Schon ab Ihrem vollendeten 40. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, Ihr angesammeltes Kapital in Form einer monatlichen Auszahlung zu genießen. Ohne Kapitalertrag- oder Einkommensteuer dafür zu bezahlen.

2 Garantien.
Kapitalgarantie*: Nutzen Sie die Auszahlung nach Ablauf Ihres Vertrages als lebenslange Rente**, werden dabei alle eingezahlten Prämien inkl. staatlicher Förderung garantiert.
Garantie in der Rentenauszahlungsphase durch einen garantierten Rentenfaktor***: Sie haben den Vorteil einer Basissicherung gegen Rentenkürzungen (aufgrund allgemein steigender Lebenserwartung).

Steuerbefreiung.
Ihre Prämien für BonusSolide sind versicherungssteuerfrei. Bei Verwendung des Auszahlungsbetrages als lebenslange Rente bezahlen Sie weder Kapitalertrag- noch Einkommensteuer.

Kapitalrückgewähr.
Diese Option gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Ansprüche auch im Falle Ihres Ablebens während der Rentenauszahlungphase erhalten bleiben. Sie bestimmen dabei, an wen die NÜRNBERGER das verbleibende Kapital auszahlen soll.

Bridging Rente.
Falls Sie die Zeit bis zur gesetzlichen Alterspension überbrücken wollen (z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit), so können Sie mit dieser Option frühestens ab dem 50. Lebensjahr und maximal bis zum Beginn der Pension aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren eine steuerfreie Auszahlung des angesammelten Kapitals in Form einer Rente genießen. Sie ersparen sich eine Nachversteuerung der Erträge oder eine Rückzahlung von staatlichen Prämien!****

*bei widmungsgemäßer Verwendung nach § 108i EstG;
  Garantiegeber ist die Capital Bank, Burgring 16, 8010 Graz.
**Pensionszusatzversicherung gemäß § 108a, b EStG.
***bezogen auf das zu verrentende Kapital abzgl. Kosten.
****Die Bridging Rente basiert auf § 108b EStG.

 

Weiterführende Informationen

Bridging Rente-Informationsblatt
(pdf, 38,76 KByte)
Produktblatt BonusSolide
(pdf, 39,51 KByte)
Produktfolder BonusSolide
(pdf, 449,00 KByte)
Veranlagungsinfo
(pdf, 38,60 KByte)
Pensionslücken-Rechner
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Wir stehen Ihnen telefonisch unter 0800/20 44 87 gerne zur Verfügung oder freuen uns auf Ihr E-Mail!